IT-Sicherheitsgesetz
Das IT-Sicherheitsgesetz
Der erste Teil der KRITIS-Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes ist am 3. Mai 2016 in Kraft getreten. Ziel des IT-Sicherheitsgesetzes ist die Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen und ein besserer Schutz der Internet-User.
Betreiber von kommerziellen Internetseiten müssen höhere Anforderungen in punkto Sicherheit erfüllen. Das bedeutet konkret:

